System der Ersatzstunden, die vorausbezahlt wurden
- Falls ein Spieler seine Stunden vorausbezahlt hat, besteht für ihn die Möglichkeit, diese bei rechtzeitiger Abmeldung als sgn. Ersatzstunden zu schöpfen. Diese Möglichkeit bezieht sich jederzeit auf ganze Stunden, d.h. 60-Minütige Stunden, andere Zeitdauer (z.B. 30,45 Minuten) werden nicht ersetzt
- Als Ersatzstunde wird eine Stunde in einem anderen Termin betrachtet, jedoch erst nach der Abmeldung der ursprünglich angemeldeten Stunde. Eine Ersatzstunde hat immer einen nicht finanziellen Charakter.
- Die Abmeldung ist im on-line Buchungssystem oder per Telefon durchzuführen, spätestens 24 Stunden im Voraus und innerhalb der Öffnungszeiten des Areals.
- Den Anspruch auf eine Ersatzstunde kann lediglich während der Saison des gegebenen Jahres geltend gemacht werden, auf die sich die Vorauszahlung bezieht (Winter-oder Sommersaison). Die Preiskategorie muss der ähnlichen oder einer niedrigeren entsprechen. Einen Ersatztermin in einer höheren Preiskategorie vereinbaren zu können ist nur nach der Erstattung des entstandenen Preisunterschied gebucht werden. Die nicht geschöpften Stunden oder ihre Teile können nicht übertragen oder kompensiert werden.
- Die innerhalb der gegebenen Saison im Buchungssystem zugeteilten Einheiten gelten lediglich für eine Saison, innerhalb deren diese vorausbezahlt werden und werden nicht in den folgenden Zeitraum oder in folgende Saisons übertragen. Die nicht geschöpften Einheiten fallen nach ihrer Gültigkeit durch.
- Beim schlechten Wetter oder bei anderen durch die Naturkräfte verursachten Ereignissen entsteht kein Auspruch darauf, die Stunde abzumelden oder anders zu kompensieren. Soll die Stunde in eine andere Preiskategorie verschoben werden, ist der Preisunterschied zu zahlen (siehe die Preisliste Halle)
- Falls ein Kunde nur auf einem konkreten Tennisplatz spielen will und keinen anderen nutzen will, dann hat er keinen Anspruch auf eine Ersatzstunde.